10.10.19 | EuGH erteilt pauschaler Wolfsjagd eine Absage |
11.10.2019 |
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Frage, ob und unter welchen Umständen Wölfe geschossen werden dürfen, erklärt Silvia Bender, Abteilungsleiterin für Biodiversität beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Wolfsjagd haben die Forderungen nach immer schärferen Gesetzen und Verordnungen gegen die Wiederausbreitung der Wölfe einen klaren Dämpfer erhalten. Pauschale Rudelabschüsse auf Verdacht hin dürften kaum rechtskonform sein. Im Urteil wird betont, dass Abschüsse selektiv und gezielt sein müssen. Da außerdem der Herdenschutz in den allermeisten Fällen eine bestehende Alternative zur Wolfsjagd darstellt, sollten sich auf Abschussquoten beruhende ungezielte Tötungen ebenfalls kaum umsetzen lassen. Damit wären auch wolfsfreie Zonen nicht mit EU-Recht vereinbar.
Im Herdenschutz liegt der Schlüssel für die Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung. Darüber hinaus bietet der jetzige Rechtsrahmen bereits genug Handlungsspielraum, um problematische Wölfe zu töten. Eine weitere Verschärfung der geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Hinblick auf den Wolf lehnt der BUND ab und bewertet den Änderungsvorschlag an sich kritisch – auch vor dem Hintergrund des heutigen Urteils.“
Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof hat heute klargestellt, dass die Entnahme von Wölfen nur auf Grundlage klar belegbarer Kriterien und nur selektiv zulässig ist. Der zugrundeliegenden Frage, ob behördlich genehmigte Quoten-Abschüsse zur Eindämmung illegaler Tötungen von Wölfen mit EU-Recht vereinbar sind, wurde eine Absage erteilt. Gleichzeitig betonte der EuGH, dass vor behördlichen Abschusserlaubnissen alle verfügbaren Alternativen zur Entnahme geprüft werden müssen. Zudem muss mit wissenschaftlichen Daten fundiert untermauert werden, dass die Wolfstötungen wirklich zum Erreichen des formulierten Ziels führen.
Quelle: BUND e.V.
Zuletzt geändert am: 11.10.2019 um 22:25
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