10.11.2013 | |
Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden.
Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 08.10.2013 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach dem Tierschutzgesetz das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Gegen dieses Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung verstößt, wer seinen Hund während seiner Arbeitszeit in seinem Fahrzeug einsperrt. Das hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 18.09.2013 entschieden und den Eilantrag eines Halters einer Weimaraner-Hündin (Antragsteller) gegen eine Verfügung des Landratsamtes Ludwigsburg vom 18.07.2013 zurückgewiesen, mit der ihm unter Anordnung des Sofortvollzugs untersagt wurde, seine Hündin während seiner Arbeitszeit in einem Kraftfahrzeug zu halten; ferner war ihm im Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 400 € angedroht worden (Az.: 4 K 2822/13). >Weiterlesen |
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31.10.2013 | |
Vorsicht bei links wedelnden Hunden
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02.07.2013 | |
Hundeführerschein für Niedersachsen!Ab heute ist der Hundeführerschein in Niedersachsen verpflichtend. Mit dem bundesweit fortschrittlichsten Hundegesetz hat Niedersachsen 2011 als bisher erstes Land die „Rasselisten“ gestrichen – und ist damit im Grunde auch dem Bundeverwaltungsgericht gefolgt. >Weiterlesen |
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